Hinweis: ich bin weder Anwalt noch Rechtsverdreher, deshalb gibt es von mir auch keine Rechtsberatung
Durch meine aller erste Abmahnung, musste ich mich mit diesem Thema auseinandersetzen und kann dementsprechend hier die Informationen teilen, die ich erhalten konnte.
Es ging hierbei um §BGB 12 Namensrecht und nicht um Markenrecht. Es war auch keine Marke angemeldet.
Der Fall …
Es ging darum, dass ich eine Domain besaß, die den selben Namen wie ein eingetragener Verein (e.V.) hatte und für eine Webseite verwendete. Der e.V. hatte diese zuvor gelöscht. wollte sie aber nach meiner Verwendung dann wieder zurück.
Welche Informationen ich erhalten konnte …
Da es sich um einen größeren bzw. bekannteren Verein handelte, mit einem eher einzigartigem Namen, sah ich mich im Unrecht. Ich konnte mehrere Fälle finden, die vor Gericht landeten, in dem derjenige, der die “höheren Schutzrechte” am Namen hatte, stets Gewann. Unter anderem ging es in einem Fall um eine Domain und im anderen um eine Markeneintragung, so wie ich es verstanden hatte, hat der e.V. ein Interesse daran, dass der Name freigehalten wird und von keinem anderen verwendet wird.
Anders würde es sicher aussehen, wenn beide Parteien ein berechtigtes Interesse an einem Namen hätten, also z.B. wenn sie selber so heißen oder es zwei Vereine gibt oder die eigene GmbH so heißt oder oder oder ….
Bei kleinen (regionalen?) Vereinen mit “nicht einzigartigem Namen” könnte ich mir vorstellen, dass der Verein nicht so große Aussichten hat auf Erfolg vor Gericht (ergo würde es sich ggf. lohnen Widerspruch gegen die Abmahnung einzulegen). Hier solltet ihr euch aber auf jeden Fall von einem Internetrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um nicht auf Mehrkosten sitzen zu bleiben.
Es könnte wohl auch Markenschutz in betracht kommen, denn eine Marke muss nicht zwingend eingetragen sein, um dennoch geschützt zu sein. Bekanntheit vorausgesetzt.
Meine Überlegung
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber warum sonst würde man einen Verein eintragen wollen, wenn nicht, um den Namen zu schützen? Ergo, wenn ihr kein berechtigtes Interesse an dem Namen habt als “angeklagter” => verkackt.
Meiner Meinung nach ist ein solcher Fall aber nicht zu 100% “vorhersagbar” und ein Gericht hätte wohl das letzte Wort.
Korrigiert mich via Kommentar, wenn ich falsch liege, es Updates gibt oder ihr eigene Erfahrungen machen konntet.
Interessante Fragestellung! Gerade im Bereich Hosting, Domains und Namensrecht ist immer grosse Vorsicht geboten. Leider habe ich auch keine Antwort auf die Frage. Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit ähnlichen Erfahrungen. Weiter so!