ANLEITUNG: Elster Kleinunternehmer Steuererklärung Jahresabschluss erstellen Formulare ausfüllen

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Herzlich willkommen zu meiner Anleitung!
Hier zeige ich euch kurz, wie ihr möglichst schmerzlos eure vielleicht erste Steuererklärung als Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 17.500€ (oder um den Dreh) macht.
Keine Sorge, ich hatte auch etwas Schiss davor, doch im Nachhinein war es extrem einfach.
Gut, ich habe noch keinen Einkommensteuerbescheid erhalten und bis zum 31.05.2016 (das ist nämlich die Deadline für eure Steuererklärung vom vorherigen Jahr. In diesem Fall muss ich meine für 2015 abgeben) sind auch noch 13 Tage hin. Aber ich habe mich gut informiert und fühle mich relativ sicher, dass alles glatt läuft.

Noch mal der Hinweis 18.05.2016: ich bin kein Steuerberater und habe meine aller erste Steuererklärung meines Lebens selbst eben gemacht. Die Angaben hier könnten nicht zu 100% korrekt sein oder veralten mit der Zeit. Ich gebe mir viel Mühe es sorgfältig zu erklären, versprochen. Ich zeige euch hier, wie ich es gemacht habe und sollte etwas nicht stimmen (oder das Finanzamt sich über meine erste Steuererklärung beschweren :P ), korrigiere ich diese Anleitung im Laufe der Zeit.

Edit 23.06.2016: ich habe heute meinen Einkommensteuerbescheid erhalten, also hat alles geklappt und die Informationen hier sind zumindest für das Jahr 2016 absolut korrekt

Die nötigen Unterlagen als Kleinunternehmer

Tipp: Jeder Mensch steckt in einer anderen Situation und dann werden ggf. weitere Unterlagen notwendig. Ich pauschalisiere hier einfach die Basics, um diese Anleitung einfach und allgemein zu halten.

Als Kleinunternehmer habt ihr folgende Unterlagen abzugeben, wobei vieles online mit dem kostenlosen offiziellen Finanzamt Programm ElsterFormular Version Unternehmer/Arbeitgeber erledigt wird.

Checkliste, was du abgeben musst

  • Umsatzsteuererklärung (du musst kaum Angaben machen, da du ja nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hast als Kleinunternehmer, gesetzlich wohl vorgeschrieben, aber Finanzämter verzichten teilweise drauf beim Kleinunternehmer. Zur Sicherheit machen oder beim Finanzamt fragen)
  • formlose EÜR (Einnahmenüberschussrechnung ohne Formular, z.B. mit Editor oder Excel oder per Hand)
  • Einkommensteuererklärung + Anlage G

 

Checkliste, welche Daten du zur Hand haben solltest

  • deine Buchhaltung für das Jahr deiner Steuererklärung (Umsatz, Gewinn, Aufteilung deiner Ein- und Ausgaben)
  • deine Steuernummer
  • deine Kontodaten (IBAN, BIC)
  • deine E-Mail Adresse

 

Der grundlegende Ablauf

Wie bereits oben erwähnt, müssen wir die Angelegenheit teilweise online und teilweise offline versenden.
Bei Elsterformular füllst du erst mal alle nötigen Formulare aus und übermittelst diese an dein Finanzamt. Wie du das genau machst, zeige ich dir gleich. Dabei spuckt dir ElsterFormular noch PDF Dateien aus, die du dann, quasi als Bestätigung, per Post senden musst. Man kann sich auch bei Elster registrieren und erhält dann einen Schlüssel, womit das offline senden der ausgespuckten PDFs wegfällt, aber ich lasse es so, denn die EÜR muss auch per Post gesendet werden.

 

Erste Schritte

Als erstes besorgst du alle oben angegebenen notwendigen Unterlagen und dann ElsterFormular vom Link oben in der angegebenen Version.

Privatperson Steuererklärung “installieren”

Die Steuererklärung für Privatpersonen (welche ihr als Kleinunternehmer abgeben müsst) muss bei ElsterFormular Version Unternehmer/Arbeitgeber erst heruntergeladen werden. Das geht folgendermaßen:

elster-erklärung-kleinunternehmer-privatperson-einkommensteuererklärung-installieren-anleitung

Danach habt ihr den angegebenen Menüpunkt. Dies brauchen wir später.

1.) Umsatzsteuererklärung abgeben

Als erstes legen wir eine neue Datei an.

umsatzsteuererklärung-kleinunternehmer-anleitung

Und füllen diese folgendermaßen aus:

umsatzsteuererklärung_kleinunternehmer1







Das ist auch schon alles für die Umsatzsteuererklärung, denn mit der Umsatzsteuer haben wir als Kleinunternehmer bekanntlich nicht viel zutun.

Jetzt übermitteln wir das Formular an unser Finanzamt via Internet:

elster-übermitteln-an-finanzamt

Jetzt musst du zusätzlich eine PDF ausgespuckt bekommen haben. Diese muss am Ende per Post geschickt werden (zusammen mit der EÜR und den weiteren PDFs). Speichere diese in einem Ordner, wo du sie wiederfindest. Schau mal am Anfang dieses Beitrags, da habe ich dir meine Struktur im Bild gezeigt, so kannst du das auch machen, um die Übersicht zu behalten.

Falls euch ElsterFormular vorschlägt, ein Anschreiben auszuspucken, könnt ihr das akzeptieren und ebenfalls in den Ordner speichern und später ausdrucken + per Post mitschicken (habe ich so gemacht).

Fertig mit der Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer.

2.) Die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)

einnahmeüberschussrechnung-editor-einfach-anleitung-kleinunternehmer

So könnt ihr eure auch erstellen. Ich denke, meine EÜR erklärt sich von selbst. Diese versenden wir ausschließlich per Post.

Es gibt noch ein paar Besonderheiten zu beachten, wie AfA (Absetzung für Abnutzung) etc. Da kann ich euch jetzt nicht weiterhelfen, ich kann euch nur sagen, wenn eure Zahlen so aussehen, wie meine da oben, dann werdet ihr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese besonderen Regelungen (vorerst) nicht benötigen. Ansonsten googelt, fragt in Foren oder wendet euch an einen Steuerberater, dann habt ihr dieses “Problem” nicht mehr am Hals (könnt allerdings auch nicht lernen ;) ).

 

3.) Die Einkommensteuererklärung

Jetzt kommen wir zu der Einkommensteuererklärung. Einige kennen das vielleicht schon von ihrer regulären Arbeit als Arbeitnehmer. Jedenfalls findet hier wohl mMn. so eine Art Trennung zwischen eurem “mini-Unternehmen” und euch als Privatperson statt.

Wir starten also wieder eine neue Datei:

einkommensteuererklärung-kleinunternehmer-anleitung

 

Jetzt suchen wir unten links die Anlage G (für Gewerbebetrieb) und machen einen Doppelklick darauf. An dieser Stelle könnte auch die Anlage S (für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) in Betracht kommen, soweit ich raus finden konnte, ist diese für Freiberufler, aber da ich ein Gewerbe angemeldete habe, habe ich mich für G entschieden. Meine Recherchen sagen, ich lag richtig. Im Zweifelsfall könnt ihr ja googeln oder beim Finanzamt anrufen und mir ein Kommentar da lassen, was ihr gewählt habt und warum.

Ansonsten füllen wir die erste Seite des Mantelbogens gewissenhaft aus und springen dann einfach zu Anlage G, falls wir nicht Arbeitnehmer sind und auf die Besonderheit verzichten dürfen.







anleitung-einkommensteuererklärung

Unten ist noch Bankverbindung etc. anzugeben. Falls ihr, wie ich, keine IdNr. habt, könnt ihr das trotzdem absenden. Müsst euch etwas durchklicken, falls Elster versucht euch zu zwingen, dort was eingeben zu müssen. Man kann es auf jeden Fall auch leer lassen, wenn man diese Nummer nicht hat (da erste Einkommensteuererklärung).

Bei der Anlage G habe ich nur Zeile 4 ausgefüllt. Ah ja, falls ihr Centbeträge ausgerechnet habt, habe ich immer aufgerundet, da man nur ganze €uro angeben kann.

Dann wieder übermitteln:

elster-übermitteln-an-finanzamt

ElsterFormular könnte euch nach eurer E-Mail fragen, tippt diese ein, denn so erhaltet ihr dann den Einkommensteuerbescheid nicht nur per Post sondern auch auf eure E-Mail Adresse (geht schneller) und habt die Daten auch am PC verfügbar. Per Post kriegt ihr den Bescheid sowieso.

Abschluss

Tja das war’s von mir so weit. Nun druckt ihr den ganzen Kram aus dem Ordner (bestenfalls eure EÜR und die von ElsterFormular ausgespuckten PDFs) und schickt alles zusammen an euer zuständiges Finanzamt.

Damit sollte es geschafft sein.

Sollte die Anleitung veralten oder Fragen, Anregung, Kritik oder Fehler meinerseits bemerkt werden, bitte ein Kommentar da lassen.

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41 Kommentare.

  1. Hallo, ich bin der Meinung, Du brauchst nur den Umsatz anzugeben. In Deinem Beispiel sind das nicht 331 sondern 229 EUR. Kleinunternehmerregelung hat nichts mit Gewinn zu tun, nur mit Umsatz

    • Hmm naja, je mehr Infos du dem Finanzamt gibst, desto zufriedener sind sie, denke ich.

      Hat zumindest reibungslos geklappt für 2015.

    • Ich glaube du meinst andersherum: Der Gewinn sind 229 € und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für die KU-Regelung ist nur der Umsatz relevant (331€), der muss aber in der Umsatzsteuererklärung angegeben werden.

      • Um ggf. zukünftige Leser nicht zu verwirren durch die Kommentare: So wie ich es hier in meinem Blogbeitrag geschrieben habe, war es korrekt.

        Gruß, Alex. W.

        • In Zeile 34 ist auf keinen Fall der Umsatz  = Einnahmen + Ausgaben (wie bei dir laut EÜR 331€ = 229,85€ + 100,92€). Dies verwirrt definitiv die Leser. Eher musst du deinen Umsatz auf einen Jahresgesamtumsatz hochrechnen.

  2. Vielen herzlichen Dank für diese nützliche Anleitung! Hat mir sehr geholfen. :-)

    • Hey Silvia. Freut mich, dass ich dir helfen konnte! Wundert mich nur etwas, dass dein Kommentar am 6. September kommt, bist du nicht etwas spät dran für deine Steuererklärung? :D Wie geht das?

      Gruß, Alex. W.

  3. Hey Alex,

    vielen Dank für deinen tollen und sehr informativen Blog. Ih werde gleich für einen Bekannten die Einkommensteuererklärung machen (erstmals inkl.  KU). Aufgrund unterschiedlicher Steuererklassen bei Eheleuten hat das Finanzamt ihn nun angemahnt, die Erklärung einzureichen. Gleiches wäre bei eingetragenen Steuerfreibeträgen der Fall. Und in dem Fall kann man die Erklärung später einreichen. Es gilt aber für alle: 31.05. ist die Frist für die Vorjahreserklärung. Der Steuerberater darf bis zum 31.12. einreichen. Ab Steuerjahr 2016 gibt es wohl dann auch Säumniszuschläge für die verspätete Abgabe der Erklärung, das habe ich aber selber noch nicht recherchiert. Und ich bin auch kein StB ;-)

    • Hier noch ein Zusatz: Mann kann auch selbst eine Verlängerung beantragen. In diesem Fall muss die Steuererklärung bis zum 30.9. eingereicht werden. VG Claudia

  4. Hallo,

    erstmal vielen Danke für deine Tips. Für diese ElsterFormular muss ich nicht vorher registieren wie ich immer davon gehört habe?. Muss ich nur in dieser Link eingehen und arbeiten?.

    Ich danke dir.

    • Hey, nein, habe mich auch nicht registriert, kann man aber machen, ist eh kostenlos.

      Ich glaube mit Anmeldung muss man es nicht zusätzlich per Post schicken sondern nur per Internet.

      Einfach die Steuererklärung machen, wie ich es hier beschrieben habe!

      Gruß, Alex. W.

  5. Einfach nur DANKE!!! Deine Erklärung hat mir sehr geholfen :-)

  6. Hi, danke schon mal für die Anleitung. Eine Frage noch dazu:

    Alle drei Punkte (Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Gewinnübermittlung und Einkommenssteuererklärung) kann ich zur selben Zeit (also bis zum 31.5.) abgeben? Oder muss etwas schon am Ende des Jahres ans Finanzamt geschickt werden?

    Danke

    Dominik

    • Hallo Dominik,

      das ist richtig, alle drei Punkte ergeben zusammen deine Steuererklärung.

      Wenn du Kleinunternehmer bist musst du ansonsten nichts vorher abgeben, bist du jedoch Umsatzsteuerpflichtig so fallen ggf. Vorsteuerabzug / Umsatzsteuervorabzüge an.

      Gruß, Alex. W.

  7. Hallo Alex,vielen Dank für diese tolle Hilfe. Habe nirgendwo sonst eine so gute und verständliche Info gefunden.Viele Grüße,Christina

  8. Hallo, hast du denn auch noch extra eine Gewerbesteuererklärung abgegeben oder nur die Anlage G?Und ich dachte, man müsste zu seiner EÜR auch noch alle Rechnungen/Belege mitschicken? Oder braucht man dies doch nicht? Vielen Dank für deine Antwort

  9. Hallo Alex,erst mal Danke für deinen Beitrag, sieht gut verständlich aus … wenn ich mich wieder abgeregt habe, werde ich versuchen weiter zu machen – im Moment geht das bei mir aber nicht.Mein Problem ist das irreführende verkakte Beamten-Deutsch. Das regt mich so furchtbar auf, dass ich bauchschmezen bekomme – und deshalb immer einen Steuerberater hatte der das erledigt hat. Der hat im letzen Jahr 300€ dafür verlangt UND gibt immer alles viel zu späht ab, sodass ich jedes Jahr mit vielen Mahnungen vom FZ sitze. Das langt mir. Jetzt will ich’s selbst versuchen, aber dasIrreführende verkaktes Beamten Deutsch = z.B.:Alex schreibt ganz oben “Privatperson Steuererklärung installieren” – wohl ganz richtig so. Ich klick den Link, sehe 3 Auswahlen und downloade: “Unternehmer und Selbständige” – als Kleinunternehmer bin ich das doch ???Warum muss ich “Privatperson” downloaden  ???Habe also das verkehrte gedownloaded, installiert, eingestellt etc. und kann dem Bericht hier nicht weiterfolgen weil ich andere Dateien habe.Sorry, aber das ist für mich einfach so f%”&(g   unverständlich, dass ich davon Dünnschiss kriege … und das schon im ersten Schritt der Aleitung. Alex, nicht deine Schuld, aber willst du nicht vielleicht meine Steuererklärung für 2016 machen? Ich zahl dir ja auch gerne etwas  … aber nicht 300€.

  10. Hallo Alex,ganz vielen herzlichen Dank für diese supertolle Beschreibung!! Ist auch für 2016 noch aktuell und hat mir Kopfweh, Ratlosigkeit und stundenlange Recherche erspart, nachdem ich sie gefunden hatte. =)Viele Grüße,Yvonne

  11. Vielen Dank! Hat mir sehr geholfen! 

  12. Hi Alex,Vielen Dank für die tolle Anleitung!LG Pia 

  13. Hi ..danke fuer deine Anleitung.

    Weisst du wie es sich jetzt bei der rein digitalen Versin verhaelt bzw. inwiefern sich etwas geaendert hat ?

    MfG

    Jan

  14. Super Erklärung, vielen Dank! Hab das gerade zum ersten Mal gemacht und bin gespannt, ob es so passt :D

    • Hi,

      passt, schon zum zweiten Male. Einige Details an den Formularen haben sich aber geändert und ich glaube ab 2018 geht auch keine formlose EÜR mehr. Dann muss wohl ein Formular in Elster dafür ausgefüllt werden. Werde die Anleitung dann dahingehend updaten.

      Der Rest bleibt wohl wie hier beschrieben.

       

      Lg, Alex. W.

      • zuerst einmal danke Alex für die tolle Zusammenfassung, hat mir sehr geholfen.

        Ja, ab Steuerjahr 2017 (also bis 31.05.2018) muss die EÜR ausgefüllt werden und elektronisch an das FA übermittelt werden.

        Ich habs so gemacht:

        – Einkommenssteuererklärung + Anlage G mit Elster Formular

        – Umsatzsteuererklärung und EÜR jeweils mit dem neuen “Mein Elster”

        “Mein Elster” ist ein eportal, mit dem man die Steuererklärungen webformbasiert ausfüllen und absenden kann. Hat recht zügig geklappt und würde ich für die Umsatzsteuererklärung + EÜR empfehlen. Voraussetzungen: man hat einen elster key, den man im eportal beantragen kann (dauert glaub ich 2 Wochen, bis man damit durchstarten kann).

  15. Super! Jedes Jahr aufs Neue hilft mir dein Tutorial enorm. Danke danke

     

  16. Hallo,

    das ist eine ganz gute Beschreibung, was alles nötig ist. Im Grunde ist der Aufwand als Kleinunternehmer sehr überschaubar. Ich würde allerdings auf die Unterschiede zwischen Anlage G bzw. Anlage S hinweisen. Je nachdem, welche Tätigkeit der Kleinunternehmer als Beschreibung angegeben hat, wird das nach §18 EStG. anders gehandhabt. Gerade im EDV Bereich ist das sehr unterschiedlich, dafür gibt es Abgrenzungstabellen in denen man nachschauen kann.

    Ansonsten stimmt der Rest so mit der USt. Erklärung (hier: ELSTER komplett downloaden, ansonsten fehlen u.U. die nötigen Formulare ).

     

    VG Michael

    • Danke für den Tipp, ich bin wie gesagt kein Steuerberater, für mich hat es wie oben beschrieben gepasst.
      Vielleicht hilft dein Tipp ja trotzdem dem ein oder anderen.

      Gruß, Alex :P

  17. Bin ganz neu als Kleinunternehmer und hätte gerne mal in die Anleitung geschaut. Leider kann ich die Anleitung nicht öffnen.

  18. Guten Morgen,

    gibt es einen Trick um den Dateiordner der Steruerklärung zu öffnen?

    Danke

  19. Ändert sich dieses Jahr nicht die Regelung der EüR für Kleinunternehmen?

    “Sollten Sie mit Umsätzen unter 17.500 Euro zu den Kleinunternehmern gehören, sind Sie ab 2017 ebenfalls verpflichtet, die EÜR online einzureichen.”

     

    LG

  20. Hallo und vielen Dank für die Anleitung.
    Ich frage mich aktuell, muss ich das Kleinunternehmen in meine private Einkommenssteuererklärung integrieren (Anlage G oder S) Oder mache ich für das Unternehmen eine eigene Einkommenssteuererklärung?

    • Hallo, es ist eigentlich im Grunde immer noch so, wie im Beitrag oben geschrieben, nur leicht abgewandelt. Da ändern sich jedes Jahr (unwichtige) Kleinigkeiten. Z.b. gibt es jetzt ein Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung, vorher war es formlos.

      Gruß, Alex

  21. Hallo,

    mittlerweile kann man diverse Steuererklärungen etc. auch elektronisch übermitteln – nicht mehr zwingend über den Postweg ;)
    Liebe Grüße

    • Hallo, ja stimmt, es hat sich einiges seit dem geändert. Vieles sind aber imho nur unübersichtliche Kleinigkeiten, im Großen und Ganzen ist es immer noch gleich. Ja inzwischen muss man sich vorher einen Brief mit einem Code schicken lassen, danach ist man freigeschaltet um es ausschließlich online machen zu können.

      Wichtig ist hierbei die Keydatei, die man runterladen muss, nicht zu verlieren (ist mir passiert), sonst muss man sich erneut den Brief schicken lassen und das kann Zeit kosten, da man sonst nicht absenden kann!

      Gruß, Alex

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